Energieeffizienzgesetz (EnEfG) - EMAS oder ISO 50001?
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen (ab einem bestimmten Endenergieverbrauch) sowie Rechenzentren (ab einer bestimmten Nennanschlussleistung) ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ISO 50001 einzuführen.
Das neue Infoblatt des Umweltgutachterausschusses (UGA) hilft bei der Entscheidung zwischen den beiden Optionen (EMAS oder ISO 50001). Dies ist der aktuellen Pressemitteilung der UGA vom 14.05.2024 zu entnehmen.
Hintergrund: Am 18. November 2023 trat das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zur Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in Kraft. Es legt Ziele zur Senkung des Energieverbrauchs entsprechend des Pariser Klimaabkommens fest. Dieses sieht eine Minderung der Treibhausgasemissionen von 55 Prozent bis 2030 vor. Neben den rund 12.400 betroffenen Unternehmen, fallen auch zahlreiche öffentliche Stellen und Rechenzentren unter die verpflichtende Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Das UGA-Infoblatt fasst die Bedingungen zusammen, unter welchen Organisationen die Verpflichtungen des Gesetzes umsetzen müssen und enthält grundlegende Definitionen zu Begriffen. Es greift zusätzliche Anforderungen des EnEfG an Unternehmen, Rechenzentren und öffentliche Stellen auf. Zum Beispiel die Adressierung der Abwärmenutzung und -maßnahmen, die Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie deren Wirtschaftlichkeitsbewertung.
Eine kurze Gegenüberstellung von EMAS und ISO 50001 zeigt die wesentlichen Unterschiede auf, um die Wahl des Managementsystems zu erleichtern. Dabei geht das Infoblatt auf den Scope des Managementsystems, Aufwände und Kosten, Prüf- und Compliance-Aspekte, sowie Nutzenfaktoren ein.
Beispielsweise umfasst EMAS neben Energie- und Treibhausgasemissionen weitere Umweltaspekte. Außerdem geht EMAS mit dem Nachweis der Einhaltung des geltenden Umweltrechts über die Anforderungen und den Umfang der ISO 50001 hinaus. Der Aufwand von EMAS kann dadurch auf den ersten Blick größer erscheinen, der Nutzen ist jedoch umfassender.
Während die ISO 50001 eine reine Managementsystemnorm ist, kann EMAS mit der Umwelterklärung dazu genutzt werden, gesetzliche Berichtspflichten zu erfüllen.
Auf welches Managementsystem die Entscheidung fällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Checkliste im Schlussteil des Infoblatts fasst anhand von fünf Fragen zusammen, wie Sie zu der richtigen Entscheidung gelangen. Eine Liste mit Links gibt gebündelten Zugang zu aktuellen weiterführenden Informationen.
Das Infoblatt finden Sie hier (PDF)
Quelle Text und Grafik: Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses / EMAS
